ALGEMENE VOORWAARDEN

Artikel 1: Allgemeines

Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde die nachfolgenden (Verkaufs-)Bedingungen an, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Kaufverträge, sonstige Verträge und damit zusammenhängende Arbeiten sowie für alle Verträge zwischen HDM N.V. und einem Kunden, für den die HDM N.V.  diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich von diesen Bedingungen abgewichen sind. Der Verweis von Kunden auf ihre eigenen Geschäftsbedingungen wird von HDM N.V. nicht akzeptiert.

Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde, mit dem ein Vertrag auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen geschlossen wurde, stillschweigend der Gültigkeit dieser Bedingungen für einen später mit HDM N.V. geschlossenen Vertrag zustimmt.

Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, soweit sie von HDM N.V. schriftlich anerkanntworden sind.

Artikel 2: Preise

Wenn nicht anders angegeben, gelten folgende Konditionen für unsere Preise:
  • Basierend auf Lieferung ab der Firma, dem Lager oder einer anderen Lagereinrichtung von HDM
  • Exklusive Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, andere Steuern, Abgaben und Gebühren
  • Exklusive der Kosten für Verpackung, Be-und Entladen, Transport und Versicherung
  • Angegeben in Euro (€)
Wenn HDM N.V. sich mit dem Kunden auf einen bestimmten Preis geeinigt hat, ist HDM N.V. dennoch berechtigt, den Preis im Falle von Änderungen bei Materialien, Löhnen, Prämien jeglicher Art, Steuern und/oder anderen Faktoren, die den Preis der gekauften Waren bestimmen, zu erhöhen.

HDM N.V. ist berechtigt, den bei Lieferung geltenden Preis gemäß ihrer zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zu berechnen. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 3: Bestätigungen

Durch unsere Vertreter erteilte Aufträge werden für den Verkäufer erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber/Kunden verbindlich. Bei der Rückgabe von Waren, die der Kunde falsch bestellt hat, werden 20 % des Wertes berechnet.

Artikel 4: Informations- und Mitwirkungspflicht

Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, die HDM N.V. berechtigterweise für die angemessene Ausführung des erteilten Auftrags benötigt, in der gewünschten Form an HDM N.V. geliefert werden. Die Zustellung der vorgenannten Dokumente erfolgt in einer von HDM N.V. zu bestimmenden Weise. Gleichzeitig leistet der Kunde alle sonstige erforderliche Hilfe bei der Durchführung des Auftrags.

HDM N.V. ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen, bis der Kunde den im vorigen Absatz genannten Verpflichtungen nachgekommen ist.

Der Kunde ist verpflichtet, den vonHDM N.V. durch diese Verzögerung erlittenen Schaden zu ersetzen.

Artikel 5: Vertrauliche Informationen

Die Parteien sind, vorbehaltlich gesetzlicher Verpflichtungen zur Offenlegung bestimmter Daten, verpflichtet, die von der anderen Partei erhaltenen Informationen und die durch deren Verarbeitung erzielten Ergebnisse vertraulich zu behandeln. Die Parteien werden diesbezüglich alle angemessenen Vorkehrungen treffen. HDM N.V. unternimmt alles Mögliche, um in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung zu handeln. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.

Artikel 6: Sicherheit

HDM N.V. ist stets berechtigt, vor Beginn oder Fortsetzung der Arbeiten und vor der Lieferung oder Fortsetzung der Lieferung eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen von der Gegenpartei zu verlangen.

Falls die geforderte Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist oder sich die Rechtsform des Kunden geändert hat, ist HDM N.V. berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und die bereits gelieferte Ware zurückzunehmen, unbeschadet der Rechte von HDM N.V. auf Zahlung der fälligen Beträge aufgrund von ausgeführten Arbeiten und entstandenen Kosten zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung.

Artikel 7: Änderungen am Vertrag

Sind nach Auftragserteilung noch Änderungen in der Ausführung erforderlich, so sind diese HDM N.V. rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Werden solche Änderungen mündlich oder telefonisch mitgeteilt, fällt das Risiko eventueller Missverständnisse bezüglich der Anweisungen zu Lasten des Kunden.

HDM N.V. behält sich das Recht vor, Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Bestellung vorzunehmen.

Änderungen an einem bereits erteilten Auftrag können dazu führen, dass HDM N.V. die vor den Änderungen vereinbarte Lieferzeit überschreitet. HDM N.V. trägt keine Verantwortung für eine solche Verzögerung.

Artikel 8: Änderungen der zu liefernden Ware

HDM N.V. ist berechtigt, Waren zu liefern, die sich geringfügig von den im(Kauf-)Vertrag beschriebenen Waren unterscheiden, die aber technisch und/oder funktionell gleichartig sind. Für den Fall, dass HDM N.V. von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und Waren liefert, die erheblich von den vereinbarten Waren abweichen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Der Kunde hat diese Befugnis 8 Tage lang, nachdem er die Abweichung entdeckt hat oder berechtigterweise hätte entdecken können.

Artikel 9: Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, geht die gekaufte oder gelieferte Ware ab Abschluss des (Kauf-)Vertrags auf das Risiko des Kunden über. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an den Wohn-/Geschäftssitz des Kunden.

Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, auf Basis Delivery Duty Paid (DDP). Bitte kontaktieren Sie uns für den Bestellwert.

Der Kunde ist verpflichtet, die (gekaufte) Ware in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm geliefert wird oder in dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Artikel auf das Risiko des Kunden gelagert. Der Kunde trägt in diesemFall alle zusätzlichen Kosten, in jedem Fall auch die Lagerkosten.

Artikel 10: Lieferzeit

Eine vereinbarte/angegebene Lieferzeit ist keine verbindliche Frist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei einem Lieferverzug muss der Kunde HDM N.V. folglich schriftlich in Verzug setzen. Eine Kündigung aufgrund eines Lieferverzugs kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Tagen erfolgen, die frühestens 30 Tage nach dem vorgesehenen Liefertermin wirksam wird, und zwar ohne die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn alle fälligen Forderungen aus früheren Lieferungen beglichen wurden.

Artikel 11: Teillieferungen

HDM N.V. ist berechtigt, die (verkauften) Waren in Teilen zu liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Wenn die Ware in Teilen geliefert wird, ist HDM N.V. berechtigt, jede Teillieferung separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 12: Mängel; Reklamationsfristen

Der Kunde muss die (gekauften) Waren bei der Lieferung–oder so bald wie möglich danach–prüfen (lassen) oder diese Prüfung nach der Mitteilung von HDM N.V., dass die Waren dem Kunden zur Verfügung stehen, durchführen. Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob die gelieferte Ware der Vereinbarung entspricht, d.h.:
  • ob die richtigen Waren geliefert wurden;
  • ob die gelieferte Ware in der Quantität (z.B. Anzahl/Menge) mit dem übereinstimmt, was vereinbart wurde;
  • ob die gelieferten Waren die vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllen;
  • oder, falls dies nicht der Fall ist, die Anforderungen erfüllt werden, die bei normalem Gebrauch und/oder für gewerbliche Zwecke gestellt werden können.
Werden sichtbare Mängel oder Defekte festgestellt, muss der Kunde diese innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, unter Androhung der Ungültigkeit, schriftlich an HDM N.V. melden. Nach dieser Frist von 48 Stunden gelten die vereinbarten Mengen/Artikel als korrekt geliefert.

Nicht sichtbare Mängel müssen HDM N.V. innerhalb von 48 Stunden nach deren Feststellung, jedoch innerhalb von 1 Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die vereinbarte Ware als ordnungsgemäß geliefert.

Für bereits ganz oder teilweise verarbeitete Güter/Waren können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Auch bei rechtzeitiger Reklamation bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung und Abnahme der erteilten Aufträge bestehen. Waren können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an HDM N.V. zurückgeschickt werden.

Artikel 13: Technische Anforderungen usw.

Alle technischen Anforderungen, die vom Kunden an die zu liefernden Waren gestellt werden und die von den normalen Anforderungen abweichen, müssen vom Kunden bei Abschluss des (Kauf-)Vertrags ausdrücklich angegeben werden.

Artikel 14: Muster, Modelle und Beispiele

Wenn HDM N.V. ein Modell, Muster oder Beispiel zeigt oder zur Verfügung stellt, geschieht dies immer nur als Referenz: Die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von dem Muster, Modell oder Beispiel abweichen.

Artikel 15: Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte und Vervielfältigungsrechte

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleiben die von oder im Auftrag von HDM N.V. gelieferten Entwürfe, Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Modelle, Budgets, Programme und Berechnungen usw. deren Eigentum und sind auf erste Anfrage an HDM N.V. zurückzusenden.

Alle an Entwürfen, Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Kostenvoranschlägen, Programmen und dergleichen begründeten Rechte (Urheberrechte, Musterrechte und dergleichen) sind vorbehalten und müssen beachtet werden.

Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist der Kunde verpflichtet, HDM N.V. eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.250 € pro Verstoß zu bezahlen, unbeschadet der Möglichkeit, den tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

Artikel 16: Beendigung des Vertrags

Die Forderungen von HDM N.V. gegenüber dem Kunden sind in folgenden Fällen sofort fällig:
  • Wenn HDM N.V. nach Abschluss des Vertrags von Umständen Kenntnis erhält, die HDM N.V. berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
  • Wenn HDM N.V. den Kunden bei Vertragsabschluss aufgefordert hat, eine Sicherheit für die Erfüllung des Vertrags zu leisten und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist.
In den vorgenannten Fällen ist HDM N.V. berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten zur Auflösung des Vertrags überzugehen, dies alles unbeschadet des Rechts von HDM N.V., Schadensersatz zu fordern.

Wenn Umstände in Bezug auf Personen und/oder Material eintreten, die HDM N.V. bei der Erfüllung des Vertrags einsetzt oder einzusetzen pflegt, die solcherart sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder so schwierig und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Einhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, ist HDM N.V. berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten aufzulösen.  

Artikel 17: Zurückbehaltungsrecht

HDM N.V. ist berechtigt, alle ihr vom Kunden gelieferten Waren oder alle von ihr im Auftrag des Kunden hergestellten Waren bis zur Bezahlung aller Kosten, die HDM N.V. bei der Durchführung von Aufträgen für die vorgenannten Waren entstanden sind, einzubehalten, unabhängig davon, ob sich diese Aufträge auf die vorgenannten oder andere Waren des Kunden beziehen, es sei denn, der Kunde hat eine ausreichende Sicherheit für diese Kosten geleistet.

Artikel 18: Eigentumsvorbehalt

Dievon HDM N.V. gelieferte Ware bleibt Eigentum von HDM N.V., bis der Kunde alle nachfolgenden Verpflichtungen aus allen mit HDM N.V. geschlossenen (Kauf-)Verträgen erfüllt hat:
  • die Gegenleistung(en) in Bezug auf die gelieferten oder zu liefernden Ware(n)selbst;
  • die Gegenleistung(en) in Bezug auf die von HDM N.V. erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen im Rahmen des/der (Verkaufs-)Vertrags/Verträge
  • mögliche Ansprüche aufgrund der Nichterfüllung des/der (Verkaufs-)Vertrags/Verträge durch denKunden.
Von HDM N.V. gelieferte Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 fallen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden, zu übereignen oder ein sonstiges Recht daran zu begründen.

Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder die begründete Befürchtung besteht, dass er dies nicht tun wird, ist HDM N.V. berechtigt, die gelieferten Waren, auf die der in Absatz 1 genannte Eigentumsvorbehalt Anwendung findet, vom Kunden oder von Dritten, die die Waren für den Kunden halten, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrags proTag jede Unterstützung in dieser Angelegenheit zu leisten.

Für den Fall, dass Dritte ein Recht an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, HDM N.V. so schnell wie vernünftigerweise erwartet werden kann, zu informieren.

Der Kunde verpflichtet sich, auf erste Anfrage von HDM N.V.:
  • die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions-und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme bereitzuhalten;
  • die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren als Eigentum von HDM N.V. zu kennzeichnen;
  • in sonstiger Weise an allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die HDM N.V. zum Schutz ihres Eigentumsrechts in Bezug auf die Waren ergreifen will und die den Kunden in der normalen Ausübung seines Geschäfts nicht unangemessen behindern.

Artikel 19: Zahlung - Kreditversicherer

Die Zahlung muss per Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung derWare auf die im Vertrag oder in der Rechnung angegebenen Kontonummern im Namen von HDM N.V. in 3990 Peer erfolgen. Andere Zahlungsarten sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch HDM N.V. möglich.

Vorbehaltlich etwaiger Angaben des Kunden zur Entlastung kann jede Zahlung von uns auf die älteste Rechnung und/oder auf Verzugszinsen angerechnet werden.

Vom Kunden geleistete Zahlungen werden zunächst auf ausstehende Verzugszinsen und/oder Schadensersatzansprüche angerechnet, bevor der offene Rechnungssaldogetilgt wird.

Durch die Nichtbezahlung einer unserer Rechnungen am Fälligkeitstag werden alle unsere Forderungen sofort fällig und wir haben das volle Recht, entweder die Ausführung aller laufenden Verträge auszusetzen oder sie als rechtlich aufgelöst zu betrachten.

Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Kunden werden die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.

Alle Forderungen der HDM N.V. gegenüber ihren Kunden sind bei einer Kreditversicherungsgesellschaftversichert.

Artikel 20: Inkassokosten

Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnungen wird eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags als nicht reduzierbarer und fester Schadenersatz fällig. Der Zinssatz ist der gesetzliche Zinssatz gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr;Zinsen und Schadenersatzzahlungen werden von Rechts wegen ohne vorhergehende Inverzugsetzung in Rechnung gestellt.

Wenn HDM N.V. nachweist, dass ihr höhere Ausgaben entstanden sind, die berechtigterweise notwendig waren, kommen auch diese für eine Erstattung in Frage.

Artikel 21:  Gerichtsbarkeit – Anwendbares Recht

Alle unsere Verträge unterliegen dem belgischen Recht. Die Beilegung aller Streitsachen oder Konflikte, die durch die Abfassung oder Anwendung eines Vertrags entstehen, fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit des Unternehmensgerichts von Hasselt.

Artikel 22: Änderung der Bedingungen

HDM N.V. ist berechtigt, Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens in Kraft. HDM N.V. wird dem Kunden die geänderten Bedingungen rechtzeitig zusenden. Ist kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt worden, so treten die Änderungen gegenüber dem Kundenacht Tage nach der Mitteilung der Änderung in Kraft. Ohne gegenteilige Nachricht des Kunden innerhalb von acht Tagen werden diese Änderungen als vom Kunden angenommen betrachtet.

Artikel 23: Höhere Gewalt (nicht zurechenbarer Ausfall)

Als höhere Gewalt werden Umstände bezeichnet, die eine Erfüllung des Vertrags verhindern und die nicht HDM N.V. zurechenbar sind. Dazu gehören (wenn und soweit diese Umstände die Leistungserbringung unmöglich machen oder in unzumutbarer Weise erschweren): Streiks in anderen Unternehmen als dem Unternehmen von HDM N.V.; spontane Streiks oder politische Streiks im Unternehmen von HDM N.V.; ein allgemeiner Mangel an notwendigen Rohstoffen und anderen Waren oder Dienstleistungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind; unvorhersehbare Verzögerungen bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen HDM N.V. abhängig ist, und allgemeine Transportprobleme.

HDM N.V. ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem HDM N.V. ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

Während höherer Gewalt sind die Lieferungs-und andere Verpflichtungen von HDM N.V. ausgesetzt. Dauert der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen von HDM N.V. aufgrund höherer Gewaltnicht möglich ist, länger als 2 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Schadensersatzpflicht aufzulösen.

Wenn HDM N.V. beim Eintreten der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist HDM N.V. berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den noch zu liefernden Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde. Dies gilt jedoch nicht, wenn das bereits gelieferte Teil oder die zu liefernde Ware keinen eigenständigen Wert hat.

Artikel 24 – Nichtvorhersehbarkeit 

Bei einer Veränderung der Umstände, die nicht zurechenbar und unvorhersehbar ist und wodurch die Ausführungskosten für die Betroffene Partei erheblich erhöht werden, verpflichtet sich jede Partei, in gutem   Glauben   alles   Mögliche   zu   unternehmen,   um   ein   verhandeltes   Übereinkommen   über gegenseitig akzeptable Bedingungen zu erreichen.

Artikel 25 – Rückgabe

Aus Respekt vor der Umwelt ist der Kunde berechtigt, das SPC (Stone Polymer Composite) nach einem Zeitraum von einem Jahr nach der Lieferung an HDM zurückzugeben; der Preis wird der Marktpreis von SPC zum Zeitpunkt der Rückgabe sein, zuzüglich MwSt.

Artikel 26: Haftung

HDM N.V. haftet gegenüber dem Kunden ausschließlich in der folgenden Weise:
  • Für Schäden infolge von Mängeln an gelieferten Waren gilt nur die im Garantiezertifikat festgelegte Haftung.-HDM N.V. haftet ausschließlich, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HDM N.V. oder ihrer leitenden Angestellten verursacht wurde.
  • In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von HDM N.V. auf den Rechnungswert. Im Falle von Material-oder Produktionsfehlern wird HDM N.V. folglich Ersatzprodukte in Übereinstimmung mit den Garantiebestimmungen liefern. Die zusätzliche Entschädigung für die Montagekosten ist auf den Rechnungswert begrenzt, unter Ausschluss der Entschädigung für andere entstandene oder noch entstehende Schäden bzw. Kosten, wie Transport-, Unterbringungs-und/oder Umzugskosten.
  • Es gelten keine anderen als die in den vorliegenden Garantiebestimmungen ausdrücklich oder stillschweigend festgelegten Garantien, und HDM N.V. haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden und Kosten, die durch ein eventuell fehlerhaftes Produkt verursacht werden, und haftet in keinem Fall für die Kosten des Ausbaus und der (Wieder-)Montage der Produkte und/oder Transport-und/oder Transaktionskosten.

Artikel 27: Datenschutz

Jede Partei erklärt, dass sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung auf Anfrage einer Partei personenbezogene Daten verarbeiten muss, die sie von der anderen Partei und/oder von Dritten erhalten hat (wie unter anderem personenbezogene Daten von Arbeitnehmern). Jede Partei:
  • wird diese personenbezogenen Daten als unabhängiger Datenverwalter verarbeiten und;
  • verpflichtet sich im Hinblick auf die von der anderen Partei übermittelten personenbezogenen Daten, die Datenschutz-Grundverordnung der EU („DSGVO") zu befolgen undinsbesondere dafür zu sorgen, dass ihre Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtmäßig, ehrlich und transparent erfolgt; überdies wird sie den Betroffenen eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen, die den Anforderungen der DSGVO entspricht.
Wenn der Kunde in einem solchen Kontext personenbezogene Daten an HDM N.V. übermittelt, verpflichtet sich der Kunde, die Datenschutzerklärung von HDM N.V. an die Betroffenen zu übermitteln.